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   OLG Dresden, 27.12.1994 - 2 U 1349/94   

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https://dejure.org/1994,4371
OLG Dresden, 27.12.1994 - 2 U 1349/94 (https://dejure.org/1994,4371)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.12.1994 - 2 U 1349/94 (https://dejure.org/1994,4371)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. Dezember 1994 - 2 U 1349/94 (https://dejure.org/1994,4371)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung einer aus einem Altkredit abgeleiteten Darlehensrückzahlungsverpflichtung; Umlaufmittelkreditvertrag der DDR; Verpflichtung des Rechtsnachfolgers zur Erbringung der vereinbarten Tilgungsleistungen; Überleitung von Darlehensverträgen der DDR; Ableitung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altschuldenregelung bei Abspaltung einer Gesellschaft von einem Treuhandunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1995, 783
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.10.1994 - XI ZR 189/93

    Anpassung von Altkreditschulden einer VEB-Nachfolge-GmbH

    Auszug aus OLG Dresden, 27.12.1994 - 2 U 1349/94
    Insbesondere sind die in § 9 KreditVO enthaltenen Regelungen, nach welchen die Finanzierung von Umlaufmitteln in dem dort näher beschriebenen Umfang durch Kreditgewährungen zu erfolgen hat, nach dem Recht der DDR ernsthaft gewollt gewesen (vgl. BGH ZIP 1994, 1724 ).

    Eine Anpassung der Darlehensrückzahlungsverpflichtung gemäß § 32 Abs. 2 DM-BilG scheidet aus den in BGH ZIP 1994, 1724, 1725 (unter I 3) genannten Gründen ebenfalls aus.

    Der Senat nimmt insoweit in vollem Umfang auf die Ausführungen des BGH in ZIP 1994, 1724, 1725 f (unter 1 4) Bezug.

    Dahinstehen kann deshalb, ob der Klägerin, die ihre Erlöse aus der Abwicklung der Geschäfte der ehemaligen Staatsbank der DDR dem Bundeshaushalt abzuführen hat, im Rahmen von § 32 a GmbHG die Gesellschafterstellung der bundesunmittelbaren Treuhandanstalt zuzurechnen wäre (vgl. zum Meinungsstand: BGH ZIP 1994, 1724, 1727 unter I 5 c).

  • OLG Dresden, 28.03.1994 - 2 U 1531/93

    Tilgung von Staatsbankkrediten der vormaligen DDR

    Auszug aus OLG Dresden, 27.12.1994 - 2 U 1349/94
    Keiner Entscheidung bedarf hierbei, ob sämtliche Einwendungen des Beklagten nicht bereits durch ein in der Vereinbarung vom 11.06.1991 liegendes deklaratorisches Anerkenntnis ausgeschlossen sind (so Senatsurteil vom 8.03.1994 - 2 U 1531/93 - (nicht rechtskräftig) für eine wortgleiche Vereinbarung).

    Eine nach dem 03.10.1990 erfolgte Beeinträchtigung geschützter Eigentumsrechte ist nicht ersichtlich, da die Gemeinschuldnerin wie jede andere Kapitalgesellschaft die Möglichkeit hatte, sich unbeeinflußt von staatlicher Wirtschaftslenkung unter marktwirtschaftlichen Gegebenheiten zu behaupten (vgl. zu der insoweit anders gelagerten Situation der Wohnungsbaugenossenschaften: Senatsurteil vom 28. März 1994 2 U 1531/94 - ZIP 1994, 657 unter II 2 a bb) (1)) Wenn die Gemeinschuldnerin mit Altkrediten belastet ist, rührt dies allein daher, daß es ihrer Rechtsvorgängerin, bis zum 03.10.1990 nicht gelingen konnte, ein das aufgenommene Fremdkapital deckendes Eigenkapital zu erwirtschaften.

  • KG, 06.07.1993 - 14 U 5789/92

    Fortbestehen von Kreditverbindlichkeiten volkseigener Betriebe zu Zeiten der

    Auszug aus OLG Dresden, 27.12.1994 - 2 U 1349/94
    Er macht sich hierzu die Ausführungen des Kammergerichts (DZWir 1994, 23, S. 27/28) uneingeschränkt zu eigen.
  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 14/84

    Fortgeltung der Regeln zu Eigenkapitalersatz nach Einführung der §§ 32a, 32b

    Auszug aus OLG Dresden, 27.12.1994 - 2 U 1349/94
    Die Feststellung der streitgegenständlichen Forderungen zur Tabelle wird auch nicht durch § 32 a Abs. 1 GmbHG oder die allgemeinen Grundsätze über die kapitalersetzenden Darlehen (vgl. BGHZ 90, 370, 376 ff) gehindert.
  • BGH, 26.10.1993 - XI ZR 222/92

    Verpflichtung einer LPG zur Tilgung ihrer Altschulden aus Staatsbankkrediten

    Auszug aus OLG Dresden, 27.12.1994 - 2 U 1349/94
    Die Überleitung dieser Darlehensverträge durch Artikel 232 § 1 EGBGB (vgl. BGH ZIP 1993, 1909, 1910 unter II 2) und die aus § 12 Abs. 2 SpTrUG abgeleitete Haftung der Gemeinschuldnerin begegnen keinen rechtlichen Bedenken.
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvL 24/83

    Verfassungsmäßigkeit der Wartezeit für eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 27.12.1994 - 2 U 1349/94
    Die Gemeinschuldnerin kann aber keine Rechte daraus herleiten, daß andere Darlehensnehmer durch § 24 DM-BilG möglicherweise zu Unrecht begünstigt wurden (vgl. BVerfGE 67, 231, 238; BVerfGE 49, 192, 208).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvL 31/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Beschränkung bzw. des Ausschlusses der

    Auszug aus OLG Dresden, 27.12.1994 - 2 U 1349/94
    Die Gemeinschuldnerin kann aber keine Rechte daraus herleiten, daß andere Darlehensnehmer durch § 24 DM-BilG möglicherweise zu Unrecht begünstigt wurden (vgl. BVerfGE 67, 231, 238; BVerfGE 49, 192, 208).
  • OLG Dresden, 21.12.1995 - 13 U 1063/95

    Zinsansprüche der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben aus

    aaa) Nach einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung (siehe etwa BGH VIZ 1994, 175 ff; BGH DZWir 1994, 65 ff; KG DZWir 1994, 23 ff; OLG Dresden DZWir 1994, 292 ff und OLG-NL 1995, 197 ff; OLG Dresden ZIP 1995, 783 ff) und wohl auch der überwiegenden Ansicht in der Literatur (siehe nur beispielhaft Hommelhoff/Habighorst, ZIP 1992, 665 ff) sind zu Zeiten der DDR nach deren KreditVO, gewährte Kredite mit der Wiedervereinigung nicht gleichsam untergegangen, sondern nach wie vor als bestehend von den Kreditnehmern zu bedienen.

    ob sich aus dem Saldenanerkenntnis der Beklagten vom 14.02.1991, mit dem allerdings die von der Klägerin geforderte weitergehende Erklärung gerade nicht unterzeichnet wurde, vorliegend eine Beschränkung dieser an sich gegebenen Gesamtschuldnerstellung auf einen geringeren Betrag ergibt oder nicht (vgl. dazu OLG Dresden ZIP 1995, 783 m. insoweit kritischer Anm. Wilken = EWiR Art. 232 EGBGB 2/95 m. insoweit kritischer Anm. Hartman einerseits und andererseits OLG Dresden EWiR Art. 232 EGBGB 3/95 m. Anm. Wilken), kann vorliegend dahinstehen.

  • OLG Dresden, 25.04.1996 - 7 U 226/96

    Rechtsverhältnis zwischen Deutscher Kreditbank und abgespaltenen

    Der Senat vermag sich der Auffassung des 2. ZS in der Entscheidung vom 27.12.1994 - 2 U 1349/94 -, dort S. 12 ff, nicht anzuschließen, daß die Vereinbarung vom Ende des Jahres 1990, wie sie die Klägerin mit zahlreichen Unternehmen getroffen hat, nur der Zuordnung der Darlehensrückzahlungsansprüche nach Abschluß der Spaltungsvorgänge gedient habe, da anderenfalls entweder Buchungen aller Schuldner auf demselben Konto hätten vorgenommen werden müssen oder sämtliche Buchungen auf den separaten Konten aller Schuldner hätten gebucht werden müssen, was nicht praktikabel sei.
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